Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl das Individual-, als auch das Kollektivarbeitsrecht, insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, die Begleitung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen sowie die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten. Darüber hinaus unterstützen wir bei Abfindungsregelungen, Zeugnissen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Auch vertreten und beraten wir Betriebsräte in sämtlichen Belangen.
engagiert für Ihr Recht
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